|
Es ist zu beachten, dass beim Anbieten von erlaubnispflichtigen Waffen, Waffenteilen oder Munition immer der Zusatz "EWB erforderlich ist!" Dieser Zusatz kann im Verkäuferkonto beim Produkt angehakt werden.
Achtung: Gewerbetreibende müssen im Produkt die komplette Anschrift angeben!
Anbieten von sogenannten freien Waffen
Es ist zu beachten, dass Schreckschusswaffen nur als frei ab 18 Jahren angeboten werden dürfen, wenn ein PTB-Zeichen eingeprägt ist – ist dies nicht der Fall, ist die Waffe aller Voraussicht nach EWB-pflichtig und muss als solche gekennzeichnet werden.
Bei Luftdruckwaffen gilt frei ab 18 nur dann, wenn das „F-Zeichen“ (F in einem Fünfeck) eingeprägt ist. Dies bedeutet, dass die Geschossenergie 7,5 Joule nicht überschreitet.
Paintball- oder Softair-Waffen ohne „F-Zeichen“ dürfen in TEC-HRO marketplace NICHT angeboten werden.
Anbieten von Deko- und Sammlerwaffen
Da sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren mehrfach geändert hat, sind Sie als Anbieter bzw. als Käufer selbst für die Einhaltung geltenden Rechts verantwortlich.
|
Versand von Waffen und Munition
Es ist gemäß § 34 Abs. 1 WaffG. sicher zu stellen, dass EWB-pflichtige Artikel NUR die berechtigte Person empfangen/ entgegennehmen darf. Das kann bei Versand lediglich durch Legitimationsprüfung des Empfängers erfolgen und muss daher dem Versandunternehmen entsprechend aufgetragen werden. Prüfen Sie also vor Versand, ob das gewählte Unternehmen überhaupt den Transport von Waffen übernimmt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das Paket darf NICHT speziell gekennzeichnet werden, um von außen zu erkennen, dass es sich z.B. um eine Waffe handelt.
Zum Transport von Waffen können Sie z.B. das Unternehmen https://overnite.eu/ beauftragen.
Beachten Sie die Mehrkosten des Versandes in Ihrem Angebot entsprechend anzugeben!
Betrug verhindern/ vermeiden
Überweisen Sie niemals große Beträge ohne Sicherheiten! – bestehen Sie z.B. auf Bezahlung per Nachnahme. Seien Sie vorsichtig bei Bankverbindungen ins Ausland, wenn die IBAN z.B. nicht mit DE (für Deutschland) beginnt.
Melden Sie uns Verdachtsfälle, sodass wir Betrüger ggf. sofort sperren können.
Nachweis einer EWB
Sollte bei einem Verkauf der Nachweis einer EWB (Jagdschein/ Waffenbesitzkarte oder Munitionserwerbsberechtigung) erforderlich sein, darf dies nur im Original bzw. als beglaubigte Kopie erfolgen. Waffenhändler sind verpfichtet, eine WBK im Original zu fordern, um die Waffe direkt einzutragen. Des Weiteren sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, beim Anbieten von EWB-pflichtigen Produkten, Ihre vollständige Adresse im Produkt anzuzeigen.
|
|
|